Pensionsantrittsalter in Österreich 2025

Ab wann besteht in Österreich Anspruch auf eine Alterspension?

Das Wichtigste in Kürze
  • Regelpensionsalter: In Österreich beträgt das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Männer 65 Jahre. Für Frauen wird das Pensionsantrittsalter seit 01.01.2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben.

  • Versicherungszeiten: Ein Anspruch auf die Alterspension besteht in Österreich, wenn eine bestimmte Versicherungszeit erfüllt wurde. Eine Möglichkeit ist der Nachweis von 180 Versicherungsmonaten in den letzten 30 Jahren in der Pensionsversicherung.

  • Pensionsantritt: Neben dem regulären Pensionsalter gibt es Möglichkeiten für einen vorzeitigen Pensionsantritt, etwa durch die Schwerarbeitspension oder die Korridorpension. Ein späterer Pensionsantritt wird mit Zuschlägen auf die Pensionshöhe belohnt.

Wie hoch ist das gesetzliche Regelpensionsalter in Österreich?

Das Regelpensionsalter bezeichnet das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem Versicherte Anspruch auf die Alterspension in Österreich haben. Für Männer liegt das gesetzliche Pensionsantrittsalter bei 65 Jahren. Für Frauen wird das Pensionsalter seit 2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre angehoben.Die Pension wird nach Antragstellung beim zuständigen Pensionsversicherungsträger gewährt. Um eine nahtlose Auszahlung zu gewährleisten, kann der Antrag etwa zwei bis drei Monate vor dem geplanten Pensionsantritt eingereicht werden.

Exkurs: Die Altersvorsorge in Österreich basiert auf drei Säulen: Die gesetzliche Pensionsversicherung bildet die Grundlage der Altersvorsorge in Österreich. Ergänzend dazu kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter durch die betriebliche Altersvorsorge unterstützen. Wer zusätzlich vorsorgen möchte, kann auf die private Vorsorge setzen – beispielsweise mit Festgeld, Tagesgeld oder Lebensversicherungen. Durch eine Kombination dieser Säulen kann die Pensionslücke verkleinert und finanzielle Stabilität im Alter geschaffen werden.

Wie hoch ist das Pensionsantrittsalter in Österreich für Frauen?

In Österreich gilt für Frauen bis dato ein anderes Pensionsalter als für Männer (Stand: 2025). Doch dieser Unterschied wird durch die Anhebung des Pensionsalters für Frauen nach und nach ausgeglichen. Diese Anhebung erfolgt in Halbjahresschritten pro Jahr und betrifft Versicherte, die ab dem 01.01.1964 geboren sind. Mit dieser schrittweisen Anhebung wird eine Angleichung an das Regelpensionsalter der Männer erreicht. Die folgende Tabelle zeigt die stufenweise Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen in Österreich.

Tabelle zur Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen

Geburtsdatum
Pensionsantrittsalter
Jahr des Pensionsantritts

Bis 31.12.1963

60 Jahre

2023

01.01.1964 - 30.06.1964

60,5 Jahre

2024

01.07.1964 - 31.12.1964

61 Jahre

2025

01.01.1965 - 30.06.1965

61,5 Jahre

2026

01.07.1965 - 31.12.1965

62 Jahre

2027

01.01.1966 - 30.06.1966

62,5 Jahre

2028

01.07.1966 - 31.12.1966

63 Jahre

2029

01.01.1967 - 30.06.1967

63,5 Jahre

2030

01.07.1967 - 31.12.1967

64 Jahre

2031

01.01.1968 - 30.06.1968

64,5 Jahre

2032

Ab 01.07.1968

65 Jahre

2033

(Stand: 2025)

Benötigte Versicherungszeit für die Alterspension

Der Anspruch auf die Alterspension beruht in Österreich neben dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters auf dem Erfüllen von Versicherungszeiten. Ein regulärer Pensionsantritt setzt demnach voraus, dass die erforderlichen Versicherungszeiten erreicht wurden – unabhängig vom Alter. In diesem Fall ist eine Erwerbstätigkeit weiterhin möglich oder es kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sozialleistung – wie die Ausgleichszulage – beantragt werden.

Die Ausgleichszulage ist eine finanzielle Kompensation des Bunds bei niedrigen Pensionen. Aktuell beträgt der Richtsatz 1.273,99 € monatlich für Alleinstehende (Stand: 2025). Wer unter diesem Schwellenwert liegt, hat grundsätzlich Anspruch auf die Ausgleichszulage.

Um Anspruch auf eine Alterspension zu haben, ist es erforderlich, eine der folgenden Versicherungszeiten zu erfüllen:

  • 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) innerhalb der letzten 360 Kalendermonate (30 Jahre) oder

  • 180 Beitragsmonate (15 Jahre) aus Pflichtversicherung oder freiwilliger Versicherung, unabhängig vom Zeitraum oder

  • 300 Versicherungsmonate (25 Jahre) bis zum Stichtag.

Alternativ gilt der Anspruch auf Alterspension, wenn 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) vorliegen, von denen mindestens 84 Monate (sieben Jahre) durch eine Erwerbstätigkeit angesammelt wurden. Zu den 84 Monaten Erwerbstätigkeit zählen daher bestimmte anerkannte Zeiten, wie Pflegezeiten für ein behindertes Kind oder einen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 3 und Zeiten der Familienhospizkarenz. Seit 01.01.2017 werden Kindererziehungszeiten vor dem Jahr 2005 für die Wartezeit angerechnet.

Vorzeitige Pensionsarten in Österreich

In Österreich gibt es verschiedene Wege, bereits vor dem gesetzlichen Pensionsalter in Pension zu gehen. Je nach Art der vorzeitigen Pensionierung können Abschläge auf die Pensionshöhe anfallen. Die gängigsten vorzeitigen Pensionsarten in Österreich sind:

  • Schwerarbeitspension

  • Korridorpension

  • Langzeitversicherungspension (Hacklerregelung)

  • Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitspension

Schwerarbeitspension

Die Schwerarbeitspension ermöglicht einen vorzeitigen Pensionsantritt für Personen, die über einen längeren Zeitraum körperlich oder psychisch stark belastende Tätigkeiten ausgeübt haben. Zur Schwerarbeit zählen unter anderem Schicht- oder Wechseldienste mit unregelmäßiger Nachtarbeit oder Pflegeberufe mit hoher körperlicher oder emotionaler Belastung, beispielsweise in der Hospizmedizin. Ein Pensionsantritt über die Schwerarbeitspension ist mit einem Abschlag von 1,80 % pro Jahr verbunden, das vor dem Regelpensionsalter liegt (Stand: 2025).

Regelung bei Männern

Männer können diese Pensionsart ab dem 60. Lebensjahr antreten. Voraussetzung ist, dass sie insgesamt 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) nachweisen können. Davon fallen mindestens 120 Monate (zehn Jahre) in den letzten 20 Jahren vor dem Stichtag unter Schwerarbeit.

Regelung bei Frauen

Für Frauen gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für Männer. Frauen, die bis einschließlich 31.12.1963 geboren wurden, können bereits mit 60 Jahren regulär in Pension gehen. Die Schwerarbeitspension ist daher lediglich für Frauen relevant, die ab dem 01.01.1964 geboren wurden. Denn sie sind vom Anheben des Pensionsantrittsalters in Österreich betroffen.

Korridorpension

Die Korridorpension ermöglicht Männern einen Pensionsantritt ab 62 Jahren. Für Frauen mit einem Geburtsdatum ab dem 01.01.1966 ist diese Form der frühzeitigen Pension ebenfalls relevant, da ihr reguläres Pensionsalter auf mindestens 62 Jahre angehoben wird. Voraussetzung für das Antreten der Korridorpension sind 480 Versicherungsmonate (40 Jahre) in der Pensionsversicherung. Diese Pensionsart steht allen Versicherten, die die erforderlichen Versicherungszeiten erreichen, offen – unabhängig von ihrem Beruf oder ihrer Tätigkeit.

Der Bezug einer Korridorpension vor dem gesetzlichen Regelpensionsalter geht mit einem Abschlag von 5,10 % pro Jahr einher. Das entspricht beispielsweise einer Kürzung der Pensionshöhe von 15,30 % bei einem Pensionsantritt mit 62 Jahren statt 65 Jahren.

Langzeitversicherungspension

Die Langzeitversicherungspension, auch als Hacklerregelung bekannt, ermöglicht Personen mit besonders langer Versicherungsdauer einen vorzeitigen Pensionsantritt. Bei der Langzeitversicherungspension nehmen Versicherte trotz eines früheren Pensionsantritts geringere Abschläge in Kauf als bei der Korridorpension.

Männer können ab einem Alter von 62 Jahren in Pension gehen, wenn sie 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) nachweisen. Die Hacklerregelung ist mit Abschlägen von 4,20 % pro Jahr verbunden. Frauen, die zwischen 01.01.1962 und 31.12.1965 geboren sind, können aufgrund der schrittweisen Anhebung des Pensionsantrittsalters mit 60 Jahren eine reguläre Alterspension beziehen. Für diese Gruppe ist die Langzeitversicherungspension daher irrelevant. Für ab dem 01.01.1966 geborene Frauen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Männer. (Stand: 2025)

Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitspension

Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft arbeitsunfähig ist, kann eine Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension beantragen. Voraussetzung für den Bezug ist eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit. Ob ein Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension besteht, wird im Rahmen eines medizinischen Begutachtungsverfahrens geprüft. Ist eine Rückkehr ins Berufsleben ausgeschlossen, kann eine befristete oder eine dauerhafte Pension gewährt werden.

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Kann man die Alterspension erhöhen?

Ein späterer Pensionsantritt kann in Österreich finanziell belohnt werden. Wer nach dem Erreichen des Regelpensionsalters weiterhin erwerbstätig bleibt und die Pension aufschiebt, erhält einen Zuschlag zur Alterspension, den sogenannten Aufschubbonus. Die Pension erhöht sich um 5,10 % pro Jahr, wenn der Pensionsantritt hinausgeschoben wird. Da die Bonusphase auf maximal drei Jahre begrenzt ist, kann die Pension insgesamt maximal um bis zu 15,30 % steigen (Stand: 2025). Dieser Zuschlag wirkt sich dauerhaft auf die Pensionshöhe aus.

Besonderheit bei Angestellten

Neben dem Anspruch auf eine höhere Pension profitieren Angestellte in der Bonusphase von einer Reduktion der Pensionsversicherungsbeiträge. Der Beitrag zur Pensionsversicherung wird für Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils um die Hälfte gesenkt, was zu einem höheren Nettoeinkommen während der Erwerbstätigkeit führt. Für die Berechnung der späteren Pension werden dennoch die vollen Beitragsgrundlagen herangezogen.

Erhöhung nach Antritt der Pension

Wer nach Antritt der Alterspension weiterhin erwerbstätig ist, leistet weiterhin Beiträge zur Pensionsversicherung. Diese Beiträge werden als Höherversicherungsbetrag gutgeschrieben und später bei der Pensionsberechnung berücksichtigt. Dadurch steigt die monatliche Pensionshöhe zusätzlich an. Ob in Vollzeit, Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung – der Verdienst bleibt unbegrenzt.

Ergänzung zur Erhöhung der Alterspension

Das gezielte Ansparen von Rücklagen kann beispielsweise zur Erhöhung der zukünftigen Alterspension beitragen. Als Ergänzung zur Pension oder für den gezielten Kapitalaufbau bietet das breite Angebot an Tagesgeld und Festgeld von WeltSparen eine planbare Möglichkeit, Vermögen gezielt und kalkulierbar zu vermehren.

Tagesgeldzinsen sind bis zu 3,00 % p. a. möglich und es kann jederzeit auf das Geld zugegriffen werden. Festgeldzinsen hingegen können bis zu 2,29 % p. a. erzielt werden, wobei das angelegte Kapital nach Ablauf der Bindungsfrist wieder zur Verfügung steht. Festgeld eignet sich besonders für planbare Investitionen in der Zukunft. Bei WeltSparen sind Tages- und Festgeldkonten durch die EU-weite Einlagensicherung bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert. Die Kontoeröffnung und -führung erfolgt kostenfrei.