Einlagensicherung in Österreich und der EU

So sind Festgeld, Tagesgeld und andere Einlagen abgesichert.

„Die Sicherung der geschützten Einlagen bei Bankeninsolvenzen ist eines der vorrangigsten Ziele der Behörden, der EU und des Rechtsrahmens.“ Europäische Bankenaufsicht, 2017<span style="font-size: 11pt;"></span>

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Das Wichtigste in Kürze
  • Einlagensicherung: Durch die EU-weite Einlagensicherung sind Festgeld, Tagesgeld und andere Bankeinlagen bis 100.000 € pro Person und Bank abgesichert. Diese Absicherung gilt für alle Kreditinstitute mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum.

  • Sicherungssysteme: Gesetzliche Einlagensicherungssysteme sichern Bankeinlagen in der gesamten EU verbindlich ab. Nationale Sicherungseinrichtungen wie die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. setzen die Vorgaben jeweils auf Länderebene um.

  • Entschädigung: Im Entschädigungsfall erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Entschädigungseinrichtung innerhalb von sieben Arbeitstagen. Dabei werden Einlagen inklusive Zinsen bis zur gesetzlichen Obergrenze entschädigt.

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich geregeltes Sicherungssystem, das Bankeinlagen im Falle einer Insolvenz absichert. Durch die EU-weite Einlagensicherung sind Einlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert.

Bei Gemeinschaftskonten gilt die Sicherungsgrenze pro Kontoinhaber, sodass beispielsweise bei einem Konto mit zwei Inhabern bis zu 200.000 € abgesichert sind. In besonderen Fällen – etwa nach dem Verkauf einer privaten Wohnimmobilie – kann der durch die Einlagensicherung abgesicherte Betrag vorübergehend auf bis zu 500.000 € steigen.

In allen Mitgliedsstaaten der EU gelten seit Juli 2015 einheitliche Mindestanforderungen für Einlagensicherungssysteme. Die nationalen Entschädigungseinrichtungen setzen diese Standards um und leisten im Entschädigungsfall die Rückzahlung der abgesicherten Einlagen.

Warum gibt es die Einlagensicherung?

Einlagen auf Tagesgeldkonten, Festgeld und anderen Bankeinlagen machen einen großen Teil des umlaufenden Geldes im Wirtschaftsraum aus. Diese Einlagen werden von Kreditinstituten für die Vergabe von Krediten und Investitionen genutzt. Gerät eine Bank in finanzielle Schwierigkeiten, kann dies das Vertrauen der Sparer beeinträchtigen.

Wird ein sogenannter Bank Run ausgelöst – die massenhafte Abhebung von Einlagen – kann dies zur Insolvenz einzelner Banken führen und das gesamte Finanzsystem destabilisieren. Die Einlagensicherung wirkt genau diesem Szenario entgegen und kann für Stabilität im Bankensektor sorgen.

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung von Bankeinlagen bis 100.000 € pro Person und Bank trägt die Einlagensicherung dazu bei, das Vertrauen in das Finanzsystem zu stärken. Sie bietet Sparern eine Absicherung im Entschädigungsfall, unterstützt Banken bei der Stabilisierung ihrer Liquidität und sichert die Realwirtschaft vor Kettenreaktionen innerhalb des Bankensektors ab.

Wie funktionieren Einlagensicherungen?

In der gesamten Europäischen Union ist die Einlagensicherung einheitlich geregelt und basiert auf EU-Richtlinien, die von den jeweiligen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt wurden. In Österreich ist die Einlagensicherung im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) geregelt.

Kreditinstitute mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum, die Einlagen entgegennehmen oder Kreditgeschäfte betreiben, sind gesetzlich verpflichtet, einem Einlagensicherungssystem anzugehören. Die Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zum Bankbetrieb. Alle Partnerbanken von WeltSparen unterliegen diesem gesetzlichen Rahmen.

Die konkrete Ausgestaltung der Einlagensicherung erfolgt über verschiedene Sicherungssysteme, die sich in ihrer Struktur und Tragweite unterscheiden. Dazu zählen gesetzliche Entschädigungseinrichtungen, institutsbezogene Sicherungssysteme sowie in einigen Ländern zusätzliche freiwillige Einlagensicherungsfonds.

Gesetzliche Entschädigungseinrichtungen

Jeder Mitgliedstaat der EU verfügt über eine nationale Entschädigungseinrichtung, die für die Rückzahlung der gesicherten Einlagen im Entschädigungsfall zuständig ist. In Österreich übernimmt diese Aufgabe die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. Sie wird aktiv, wenn ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird und die Auszahlung der Einlagen ausbleibt.

Die gesetzliche Sicherungsgrenze liegt bei 100.000 € pro Person und Bank. Die Auszahlung der Einlagen erfolgt innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls. Finanziert wird das System durch regelmäßige Beiträge der angeschlossenen Banken. Bei Bedarf können zusätzliche Mittel durch Sonderbeiträge oder Kredite mobilisiert werden.

Institutsbezogene Sicherungssysteme

Einige Bankengruppen verfügen über eigene Systeme. Diese gelten als Institutssicherung und existieren beispielsweise bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Sie basieren auf einer freiwilligen, vertraglich geregelten Zusammenarbeit innerhalb des jeweiligen Verbundes.

Ziel der Institutssicherung ist es, bereits im Vorfeld wirtschaftlicher Schwierigkeiten aktiv zu werden. Dazu gehören Maßnahmen wie Kapitalzuführungen, Bürgschaften oder Fusionen. Durch diese präventiven Strukturen lassen sich Entschädigungsfälle vermeiden und die Zahlungsfähigkeit der beteiligten Banken dauerhaft gewährleisten.

Bestimmte institutssichernde Systeme sind als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkannt. Tritt dennoch ein Entschädigungsfall ein, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung der abgesicherten Einlagen bis zur gesetzlichen Obergrenze.

Zusätzliche freiwillige Einlagensicherungsfonds

Neben der gesetzlichen Einlagensicherung existieren in einigen Ländern ergänzende freiwillige Einlagensicherungsfonds. Diese Fonds ermöglichen unter bestimmten Bedingungen eine Absicherung über die gesetzliche Grenze hinaus. Die Teilnahme an solchen Systemen ist freiwillig und erfolgt durch entsprechende Mitgliedschaft der Banken in den Trägerorganisationen.

Die freiwilligen Einlagensicherungsfonds gewähren keine gesetzlich garantierte Entschädigung. Sie basieren auf der Leistungsbereitschaft des jeweiligen Systems. In Österreich ist ausschließlich die gesetzliche Einlagensicherung verfügbar.

Welche Geldanlagen sind durch die Einlagensicherung abgesichert?

Durch die EU-weite Einlagensicherung unterliegen bestimmte Bankeinlagen einem gesetzlichen Schutz bis zu 100.000 € pro Person und Bank. Dabei kann das Guthaben in Euro oder einer Fremdwährung geführt werden – entscheidend ist, ob es sich um eine abgesicherte Bankeinlage handelt. Die gesetzliche Einlagensicherung greift ausschließlich für bestimmte Geldanlagen bei Kreditinstituten, die einem Einlagensicherungssystem angehören. Folgende Einlagen sind in der Regel durch die Einlagensicherung abgesichert:

Investitionen am Kapitalmarkt wie Aktien, Fonds oder ETFs fallen außerhalb des Geltungsbereichs der Einlagensicherung. Für bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit der Verwahrung oder Abwicklung von Wertpapieren kann unter bestimmten Voraussetzungen die Anlegerentschädigung zum Einsatz kommen.

Die Anlegerentschädigung greift, wenn ein Kreditinstitut unfähig ist, einem Anleger die Herausgabe von Wertpapieren oder die Auszahlung von Geldbeträgen aus Wertpapierdienstleistungen zu ermöglichen – etwa bei der Abwicklung eines Aktienkaufs. In solchen Fällen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung bis zu 20.000 € pro Anleger. Kurs- oder Wertschwankungen von Kapitalanlagen bleiben dabei unberücksichtigt.

Gibt es eine Einlagensicherung bei ausländischen Banken?

Alle Kreditinstitute mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum, die Einlagen entgegennehmen, sind gesetzlich verpflichtet, einem nationalen Einlagensicherungssystem anzugehören. Diese Systeme sichern Einlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank ab – unabhängig davon, ob die Bank in Österreich, Deutschland oder einem anderen EU-Land tätig ist.

Bei ausländischen Banken, die über Plattformen wie WeltSparen zugänglich sind, gilt diese gesetzliche Absicherung ebenfalls. Die Einlagen unterliegen dem jeweiligen nationalen Einlagensicherungssystem des Herkunftslands der Bank – stets im Rahmen der EU-weit harmonisierten Mindeststandards.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Sicherungseinrichtungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten bestehen. Zusätzlich wird dargestellt, wie hoch die Sicherungsgrenzen ausfallen und über welche finanziellen Mittel die jeweiligen Systeme verfügen.

Die Einlagensicherungen der einzelnen Länder

Offizielle Bezeichnung: Guarantee Fund for Financial Services

Website: https://garantiefonds.belgium.be/nl

Anschrift: Federale Overheidsdienst Financiën, Administratie van de Thesaurie, Administratie Betalingen, Garantiefonds, Kunstlaan 30, 1040 Brussel, Belgium

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 5,39 Milliarden Euro (entspricht 1,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Einlagen inklusive Zinserträge sind bis zu einem Betrag von 196.000 BGN pro Person und Bank gesetzlich durch den bulgarischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Dies entspricht ungefähr 100.000 €. Im Falle einer Auszahlung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt diese in Bulgarischen Leva (BGN). Insofern besteht ein Währungs-/Wechselkursrisiko.

Offizielle Bezeichnung: Bulgarian Deposit Insurance Fund

Website: http://dif.bg/en

Anschrift: 27 Vladayska Street, Sofia 1606, Bulgaria

E-Mail: contact@dif.bg

Telefon: +359 2 953 -1217 / -1318

Sicherungsgrenze: 196.000 BGN pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 1,53 Milliarden Bulgarische Leva (entspricht 1,00 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Zusätzlich je nach Bank variierende Deckung durch Mitgliedschaft im privaten Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V.

Website: http://www.edb-banken.de

Anschrift: Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin, Deutschland

E-Mail: info@edb-banken.de

Telefon: +49 30 59 00 11 960

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 5,32 Milliarden Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Garantiformuen

Website: https://fs.dk/

Anschrift: Sankt Annæ Plads 13, 2. tv, 1250 Kopenhagen, Denmark

E-Mail: mail@fs.dk 

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 8,80 Milliarden Dänische Kronen (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Guarantee Fund

Website: http://www.tf.ee/eng

Anschrift: Sakala 4 Tallinn 15030, Estonia

E-Mail: tf@tf.ee

Telefon: +372 6680 501

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 327,79 Millionen Euro (entspricht 1,44 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Deposit Guarantee Fund

Website: https://rvv.fi/en/frontpage

Anschrift: Työpajankatu 13, P.O. Box 70, 00581 Helsinki, Finland

E-Mail: rahoitusvakausvirasto@rvv.fi

Telefon: +358 295 253 500

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 1,51 Milliarden Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data

Offizielle Bezeichnung: Prudential Supervision and Resolution Authority (public authority of the French DGS) and Deposit Guarantee and Resolution Fund (fund of the French DGS) 

Website: https://www.garantiedesdepots.fr/sites/default/files/2023-02/01-FGDR-Plaquette_Explicative-2023_Janvier-DE_web.pdf

Anschrift: 65, rue de la Victoire, 75009 Paris, France

E-Mail: contact@garantiedesdepots.fr

Telefon: +33 0158 18 38 08

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 7,45 Milliarden Euro (entspricht 0,50 % der gedeckten Einlagen).

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Hellenic Deposit and Investment Guarantee Fund

Website: https://www.teke.gr

Anschrift: 6 Amerikis Str-2nd Floor, Athens 10671, Greece

E-Mail: info@hdigf.gr

Telefon: +30 2103639 933

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 1,75 Milliarden Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Irish Deposit Guarantee Scheme

Website: https://www.depositguarantee.ie

Anschrift: Central Bank of Ireland, New Wapping Street, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland

E-Mail: info@depositguarantee.ie

Telefon: +353 1890 777 777

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 911,97 Millionen Euro (entspricht 0,64 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Depositors' Guarantee Fund of Credit Cooperative Banks

Website: https://www.fgdcc.it/

Anschrift: Fondo di Garanzia dei Depositanti del Credito Cooperativo, Via Massimo D’Azeglio, 33 00184 Roma  

Telefon: +39 06 92935629

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 842,32 Millionen Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Croatian Deposit Insurance Agency 

Website: https://www.haod.hr/en/

Anschrift: Jurišićeva 1/II, 10000 Zagreb, Croatia

E-Mail: dab@dab.hr 

Telefon: +385 (1) 48 13 222

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 359,48 Millionen Euro (entspricht 2,50 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Deposit Guarantee Fund of Latvia

Website: http://www.fktk.lv/en

Anschrift: K. Valdemāra 2A, Rīga, LV-1050, Latvia

E-Mail: info@bank.lv

Telefon: +371 6702 2300 

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 229,86 Millionen Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Deposit and Investment Insurance

Website: http://www.iidraudimas.lt/en

Anschrift: Savanorių pr. 5, LT-03116 Vilnius, Lithuania

E-Mail: idf@idf.lt

Telefon: + 370 5 213 5657

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 313,15 Millionen Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Deposit Guarantee Fund Luxembourg

Website: http://www.fgdl.lu/de

Anschrift: L-2860, Luxembourg

E-Mail: info@fgdl.lu

Telefon: +352 26 25 1-1

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 516,45 Millionen Euro (entspricht 1,60 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Depositor Compensation Scheme

Website: http://www.compensationschemes.org.mt

Anschrift: c/o Malta Financial Services Authority, Triq l-Imdina, Zone 1, Central Business District, Birkirkara, Malta CBD, 1010

E-Mail: dcs_ics@compensationschemes.org.mt

Telefon: +356 2144 1155

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 188,93 Millionen Euro (entspricht 1,30 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Dutch Central Bank, Dutch Deposit Guarantee Scheme

Website: www.depositogarantie.nl

Anschrift: De Nederlandsche Bank, Westeinde 1, 1017 ZN Amsterdam, Netherlands

E-Mail: info@dnb.nl

Telefon: +31 20 524 2727

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 4,57 Milliarden Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Die gesetzliche Einlagensicherung Norwegens ermöglicht Anlegern außerhalb Norwegens einen maximalen Sicherungsbetrag im Gegenwert von 100.000 € pro Person und Bank. Im Falle einer Auszahlung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt diese in der Währung, in der das Auszahlungskonto geführt wird, zu dem Wechselkurs am Tag der Feststellung des Einlagensicherungsfalls. Insofern besteht ein Währungs-/Wechselkursrisiko.

Offizielle Bezeichnung: Norwegian Banks‘ Guarantee Fund

Website: www.bankenessikringsfond.no 

Anschrift: Dronnings Mauds gate 10, Postboks 1213 Vika, 0110 Oslo

E-Mail: firmapost@sikringsfondet.no

Telefon: +47 21 62 35 50

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank wenn Konto in Euro geführt

Höhe der Reserven: 22,18 Milliarden Norwegische Kronen (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Einlagensicherung AUSTRIA GmbH

Website: https://www.einlagensicherung.at

Anschrift: Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wipplingerstraße 34/4/DG4, 1010 Wien, Österreich

E-Mail: office@einlagensicherung.at

Telefon: +43 (1) 533 98 03

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 765,80 Millionen Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Einlagen inklusive Zinserträge sind bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Person und Bank gesetzlich durch den polnischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Im Falle einer Auszahlung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt diese in polnischen Złoty (PLN) zum Wechselkurs der polnischen Nationalbank am Tag der Feststellung des Sicherungsfalls. Insofern besteht ein Währungs-/Wechselkursrisiko.

Offizielle Bezeichnung: Bank Guarantee Fund

Website: https://www.bfg.pl/en

Anschrift: Bank Guarantee Fund, 4 Skorupki Street, 00-546 Warsaw, Poland

E-Mail: kancelaria@bfg.pl

Telefon: +48 22 58 30 700

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 19,17 Milliarden Polnische Złoty (entspricht 1,60 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Deposit Guarantee Fund

Website: https://www.fgd.pt

Anschrift: Av. da República, 57 – 8º, 1050-189 Lisboa, Portugal

E-Mail: geral@fgd.pt

Telefon: +351 21 313 01 99

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 1,72 Milliarden Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Fondul de Garantare a Depozitelor Bancare (FGDB)<wbr>

Website: https://www.fgdb.ro/en<wbr>

Anschrift: Strada Negru Vodă nr. 3, etaj 2, sector 3, București, România<wbr>

E-Mail: office@fgdb.ro

Telefon: +40 21 326 6020<wbr>

Sicherungsgrenze: 500.000 RON (ca. 100.000 €) pro Person und Bank<wbr>

Höhe der Reserven: 7,72 Milliarden Rumänische Leu (entspricht 0,75 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023<wbr>

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Gemäß der EU-Richtlinie 2014/49/EU sind Ersparnisse durch das schwedische, gesetzliche Einlagensicherungssystem bis zu 1.050.000 SEK pro Person und Bank abgesichert (entspricht dem Gegenwert von ca. 100.000 €). Dieser gesetzliche Schutz gilt für alle natürlichen Personen, unabhängig davon, ob sie in Schweden oder im Ausland wohnen. 

Offizielle Bezeichnung: Riksgälden

Webseite: https://www.riksgalden.se/en/our-operations/deposit-insurance/

Anschrift: Riksgälden, SE-103 74 Stockholm, Sweden

E-Mail: riksgalden@riksgalden.se

Telefon: +46 8 613 4500

Sicherungsgrenze: 1.050.000 SEK (ca. 100.000 €) pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 49,47 Milliarden Schwedische Kronen (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: The Deposit Protection Fund of Slovak Republic

Website: https://fovsr.sk/?lang=en

Anschrift: Deposit Protection Fund, Kapitulská 12, 812 47 Bratislava 1, Slovakia

E-Mail: fov@fovsr.sk

Telefon: (+421 2) 5443 5444 / (+421 2) 5443 2570

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 348,10 Millionen Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Bank of Slovenia

Website: https://www.bsi.si/en<wbr>

Anschrift: Banka Slovenije, Slovenska cesta 35, 1505 Ljubljana, Slowenien<wbr>

E-Mail: info@bsi.si<wbr>

Telefon: +386 1 471 9000

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank<wbr>

Höhe der Reserven: 194,78 Millionen Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023<wbr>

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: The Deposit Guarantee Fund of Credit Institutions

Website: http://www.fgd.es/en

Anschrift: The Deposit Guarantee Fund of Credit Institutions, C/José Ortega y Gasset, 22 – 4 Planta, 28006 Madrid, Spain

Telefon: +34 91 431 66 45

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 8,13 Milliarden Euro (entspricht 0,75 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Die gesetzliche Einlagensicherung der Tschechischen Republik ermöglicht einen maximalen Sicherungsbetrag im Gegenwert von 100.000 € pro Person und Bank. Im Falle einer Auszahlung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt diese in Tschechischen Kronen (CZK) zu dem Wechselkurs am Tag der Feststellung des Einlagensicherungsfalls. Insofern besteht ein Währungs-/Wechselkursrisiko. Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie unter https://www.garancnisystem.cz/de.

Offizielle Bezeichnung: Financial Market Guarantee System

Website: https://www.garancnisystem.cz/

Anschrift: Garanční systém finančního trhu, Týn 639/1, 110 00 Praha 1, Czech Republic

E-Mail: info@gsft.cz

Telefon: +420 237 762 796

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 14,21 Milliarden Tschechische Kronen (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: National Deposit Insurance Fund of Hungary (NDIF)

Website: www.oba.hu

Anschrift: Office address: City Gate 1. Office Building, 6th Floor, Köztelek utca 6, 1092 Budapest, Hungary // Postal address: P.O. Box 270, 1476 Budapest, Hungary

E-Mail: info@oba.hu

Telefon: +36 (1) 214 0661

Sicherungsgrenze: 100.000 € in HUF (Ungarischer Forint) pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 154,65 Milliarden Ungarische Forint (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Offizielle Bezeichnung: Deposit Guarantee Fund for Banks

Website: https://www.centralbank.cy/en/deposit-guarantee-investors-compensation-schemes/deposit-guarantee-and-resolution-of-credit-and-other-institutions-scheme

Anschrift: 80, Kennedy Avenue, CY-1076 Nicosia P.O.BOX 25529, CY-1395 Nicosia 

Telefon: +357 22 71 41 00

Sicherungsgrenze: 100.000 € pro Person und Bank

Höhe der Reserven: 210,41 Millionen Euro (entspricht 0,80 % der gedeckten Einlagen)

Stand: 31.12.2023

Quelle:

https://www.eba.europa.eu/regulation-and-policy/recovery-and-resolution/deposit-guarantee-schemes-data#collapse2-1

Künftige Entwicklungen bei der Einlagensicherung

Im Rahmen der europäischen Bankenunion wurde die Bankenaufsicht in der Eurozone zentralisiert. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat die direkte Aufsicht über bedeutende Kreditinstitute übernommen. Ziel ist es, Risiken im Bankensektor frühzeitig zu erkennen und staatliche Rettungsmaßnahmen künftig weitgehend zu vermeiden.

Die Einlagensicherungssysteme wurden ebenfalls EU-weit gestärkt. Seit 2024 gilt für alle Einlagensicherungsfonds die Vorgabe, verfügbare Finanzmittel in Höhe von mindestens 0,80 % der gedeckten Einlagen bereitzustellen.

Diese Anforderung erhöht die finanzielle Ausstattung der Sicherungssysteme und verbessert die Stabilität im Entschädigungsfall. Die Entwicklungen auf europäischer Ebene können dazu beitragen, dass Bankeinlagen künftig noch stabiler abgesichert sind – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat das Kreditinstitut tätig ist.

Wie funktioniert die Auszahlung im Entschädigungsfall?

Wird ein Kreditinstitut zahlungsunfähig, greift das gesetzliche Einlagensicherungssystem des jeweiligen Landes. Im Entschädigungsfall erhalten Anleger ihre abgesicherten Bankeinlagen automatisch zurück – bis zur gesetzlichen Sicherungsgrenze von 100.000 € pro Person und Bank. Die Auszahlung erfolgt durch die nationale Entschädigungseinrichtung innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist. Der Ablauf der Auszahlung bei einem Entschädigungsfall ist:

  1. Insolvenz festgestellt: Die Aufsichtsbehörde erklärt die Bank für zahlungsunfähig. Damit gilt der Entschädigungsfall als eingetreten.

  2. Einlagensicherung aktiviert: Das nationale Einlagensicherungssystem wird aktiviert und übernimmt die Abwicklung. Die gesicherten Beträge gelten als gedeckte Einlagen.

  3. Anleger informiert: Kunden erhalten von der zuständigen Entschädigungseinrichtung Informationen zur Entschädigung ihrer Bankeinlagen. Dies betrifft unter anderem Einlagen auf Tagesgeldkonten, Festgeld oder sonstigen Konten.

  4. Automatische Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt automatisch innerhalb von sieben Arbeitstagen. Erstattet wird der abgesicherte Betrag bis 100.000 € je Einleger und Bank, inklusive aufgelaufener Zinsen.

  5. Zusätzliche Forderungen: Ansprüche über den durch die Einlagensicherung abgedeckten Betrag hinaus können im Rahmen des Insolvenzverfahrens direkt gegenüber der Bank geltend gemacht werden.

Wie funktioniert WeltSparen im Kontext der Einlagensicherung?

Über WeltSparen erhalten Sparer in Österreich einfachen Zugriff auf attraktive Tages- und Festgeldangebote europäischer Banken. Die Eröffnung eines WeltSpar-Kontos erfolgt online und ist vergleichbar mit der Kontoeröffnung bei einer Direktbank. Nach der einmaligen Registrierung können Angebote aus dem europäischen Ausland direkt abgeschlossen und verwaltet werden – gebündelt über eine zentrale Plattform.

Alle Partnerbanken von WeltSparen unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung ihres jeweiligen Herkunftslandes. Damit sind Einlagen bis zu 100.000 € pro Person und Bank durch nationale Sicherungseinrichtungen abgesichert – gemäß den EU-weiten Vorgaben zur Einlagensicherung. Die Absicherung gilt unabhängig davon, ob es sich um Tagesgeld oder Festgeld handelt.

Mit Tagesgeld und Festgeld lassen sich über WeltSparen Zinsen realisieren, die in der Regel höher sind als bei österreichischen Hausbanken – abgesichert durch die EU-weite Einlagensicherung. . Für Festgeld bietet WeltSparen unterschiedliche Laufzeiten, darunter Optionen wie Festgeld für 3 Monate oder Festgeld für 1 Jahr, mit attraktiven Festgeldzinsen von bis zu 3,00 % p. a. an. Mit Tagesgeldkonten von WeltSparen können Sparer von Zinsen bis zu 2,17 % p. a. profitieren. Aus der Kombination aus digitalem Zugang, breiter Auswahl und gesetzlicher Absicherung ergeben sich zahlreiche Vorteile für Sparer. Die Vorteile im Überblick:

  • Attraktive Zinsen für Tagesgeld und Festgeld über sämtliche Laufzeiten hinweg

  • Dauerhaft attraktive Zinsen, ohne Lockangebote

  • Alle Angebote unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung

  • Kostenfreie Kontoführung und Verwaltung

  • In den meisten Fällen wird ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung eingeräumt

Häufige Fragen zur Einlagensicherung

In welcher Höhe sind Einlagen über WeltSparen abgesichert?

Bankeinlagen wie Tagesgeld und Festgeld sind bei allen Partnerbanken über die gesetzliche Einlagensicherung ihres Herkunftslandes bis zu 100.000 € pro Person und Bank abgesichert. Die Absicherung gilt inklusive aufgelaufener Zinsen.

Was passiert im Entschädigungsfall?

Wird ein Kreditinstitut zahlungsunfähig, tritt das jeweilige nationale Einlagensicherungssystem in Kraft. Die Entschädigung erfolgt in der Regel automatisch und innerhalb von sieben Arbeitstagen bis zur gesetzlich gesicherten Obergrenze.

Was ist ein Einlagensicherungssystem und wie funktioniert es?

Ein Einlagensicherungssystem ist eine gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung, die Einlagen von Sparern bei Banken absichert. Es wird durch Beiträge der Mitgliedsbanken finanziert und übernimmt im Entschädigungsfall die Rückzahlung gedeckter Einlagen. In Österreich ist die gesetzliche Grundlage im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) geregelt.

Was ist die Anlegerentschädigung?

Die Anlegerentschädigung sichert bestimmte Wertpapierdienstleistungen ab, etwa wenn eine Bank Wertpapiere verweigert oder Geldbeträge aus Wertpapiergeschäften ausbleiben. Der Schutzumfang beträgt bis zu 20.000 € pro Anleger.

Werden Kryptowerte von der Einlagensicherung oder der Anlegerentschädigung abgedeckt?

Kryptowerte wie Bitcoin oder Ethereum sind weder durch die gesetzliche Einlagensicherung noch durch die Anlegerentschädigung abgesichert.

Gilt die Einlagensicherung für Aktien und ETF?

Aktien, Fonds und ETF gehören nicht zur Gruppe gesetzlich gesicherter Einlagen und fallen außerhalb des Geltungsbereichs der Einlagensicherung. In bestimmten Fällen kann die Anlegerentschädigung greifen – etwa bei der Verwahrung von Wertpapieren.

Wer ist von der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind etwa institutionelle Anleger, Staaten, Finanzunternehmen oder Einlagen, die aus Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stammen.

Wie werden die Sicherungseinrichtungen beaufsichtigt?

Nationale Sicherungseinrichtungen unterliegen der Aufsicht der zuständigen Finanzmarktbehörden, etwa der FMA in Österreich. Auf EU-Ebene koordiniert die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Einhaltung der Richtlinien.