First Investment Bank AD (Fibank)

BulgarienBulgarien(BBB)

Einlagebetrag: Min. 10.000 € – Max. 100.000 €

Einlagensicherung: Bis zu 196.000 BGN je Kunde - Auszahlung in BGN

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Zinssatz

Laufzeit

Währung

Produkttyp

Zinssatz

0,00% p. a.

Laufzeit

1 Jahr

Währung

EUR

Produkttyp

Festgeld
Zinssatz nominal

0,00 % p. a.

Zinssatz effektiv

0,00 % p. a.

Zinseszins

Nein

Laufzeit

1 Jahr

Verfügbarkeit

Jederzeit kündbar

Zinsgutschrift

Keine Zinsgutschrift vor Fälligkeit

Zinsauszahlung

Bei Fälligkeit

Zinsänderungen

Der Zinssatz wird bei Eröffnung festgelegt.

Verlängerung

Die Verlängerung ist aktiv, es sei denn, Sie deaktivieren diese im Onlinebanking.

Bank

Die Fibank wurde 1993 in Bulgarien gegründet. Mit Hauptsitz in Sofia ist sie eine der größten Banken Bulgariens – gemessen am Gesamtvermögen und den Privatkundeneinlagen sogar das drittgrößte Kreditinstitut des Landes. Die Bank verfügt über rund 150 Filialen und ist seit 2007 börsennotiert.

Sicherheit & Einlagensicherung

Einlagen inklusive Zinserträge sind bis zu einem Betrag von 196.000 BGN je Kunde und je Bank gesetzlich durch den bulgarischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Im Falle einer Auszahlung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt diese in bulgarischen Leva (BGN). Insofern besteht ein Währungs-/Wechselkursrisiko. Weitere Informationen zur Einlagensicherung unter http://dif.bg/en. Innerhalb der Europäischen Union sind die Mindestanforderungen in allen Mitgliedsstaaten harmonisiert durch die Richtlinien 94/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU. Zu beachten ist, dass sich diese Absicherung auf die gesamten Einlagen eines Kunden bei einer Bank bezieht. Dies ist dann relevant, wenn nicht nur die über WeltSparen vermittelten Einlagen bei einer bestimmten Bank angelegt wurden, sondern noch weitere Einlagen dieses Kunden bei der jeweiligen Bank bestehen.

Steuerprozess und Steuerdokumente

In Bulgarien wird eine Quellensteuer in Höhe von 10 % einbehalten, sofern Sie keine Ansässigkeitsbescheinigung zur Verfügung stellen. In diesem Fall beträgt die Quellensteuer 5 %, die jedoch voll auf die Kapitalertragsteuer anrechenbar ist, sofern sie nicht im Ausland erstattungsfähig ist.

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