Finanzielle Sicherheit für Arbeitnehmer mit einer Zusatzpension
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Definition: Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) umfasst in Österreich alle Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer und deren Angehörige erbringt.
Durchführung: In Österreich existieren verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge, darunter externe Lösungen wie die Pensionskasse und die betriebliche Kollektivversicherung sowie unternehmensinterne Varianten wie die direkte Pensionszusage.
Vorteile: Arbeitnehmer profitieren dank der betrieblichen Altersvorsorge von einer Zusatzpension, die zur finanziellen Absicherung im Ruhestand beitragen kann. Bestimmte Beiträge innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen sind zudem steuerfrei.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine der drei Säulen der Altersvorsorge in Österreich und ergänzt die gesetzliche Pensionsversicherung und die private Altersvorsorge. Sie ermöglicht Arbeitnehmern eine Zusatzpension, die durch den Arbeitgeber finanziert oder mitfinanziert wird. Ziel ist es, die finanzielle Absicherung im Ruhestand zu verbessern und den gewohnten Lebensstandard nach dem Erwerbsleben zu erhalten.
Zur betrieblichen Pensionsvorsorge zählen verschiedene Maßnahmen, die Mitarbeiter von ihrem Arbeitgeber erhalten können. Diese können Leistungen im Alter, eine Invaliditätsvorsorge oder eine Hinterbliebenenabsicherung umfassen. Grundsätzlich ist die betriebliche Vorsorge in Österreich freiwillig, jedoch gibt es gesetzliche Vorgaben, die für Arbeitgeber gelten.
Exkurs: Die betriebliche Altersvorsorge in Österreich bildet neben der gesetzlichen und privaten Pension die zweite Säule der Altersvorsorge.
Die betriebliche Pensionsvorsorge bietet in Österreich verschiedene Möglichkeiten, sich als Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Pension finanziell abzusichern. Unternehmen können zwischen unterschiedlichen Modellen wählen, die sich in ihrer Finanzierung, steuerlichen Behandlung und Auszahlungsweise unterscheiden.
Während einige Varianten auf externen Vorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen oder betrieblichen Kollektivversicherungen basieren, erfolgt die Finanzierung in anderen Fällen direkt durch den Arbeitgeber, etwa bei der direkten Pensionszusage. Nachfolgend werden die gängigsten Formen der betrieblichen Vorsorge in Österreich näher erläutert.
Die Pensionskasse ist eine der häufigsten Formen der betrieblichen Pensionsvorsorge in Österreich. Dabei schließt der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Pensionskassenvereinbarung ab und leistet regelmäßig Beiträge in eine Pensionskasse. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Pensionskasse besteht, wenn sie durch einen Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vorgeschrieben ist.
Da die Beiträge am Kapitalmarkt investiert werden, kann es zu Schwankungen kommen, die die endgültige Höhe der Zusatzpension beeinflussen können. Arbeitnehmer können in vielen Fällen eigene Beiträge in eine Pensionskasse leisten, um ihre Zusatzpension zu erhöhen. Die Auszahlung erfolgt beim Erreichen des Pensionsantrittsalters in Form einer lebenslangen monatlichen Zusatzpension oder in bestimmten Fällen als Einmalzahlung, wenn die Abfindungsgrenze unterschritten wird. Aktuell liegt diese bei 15.900 € (Stand: 2025).
Neben der finanziellen Absicherung im Alter bietet die Pensionskasse steuerliche Vorteile. Arbeitnehmer versteuern die Pension erst im Ruhestand. Da die Besteuerung in dieser Lebensphase meist mit einem günstigeren Steuersatz verbunden ist, kann sich dieses Modell besonders für Arbeitnehmer lohnen.
Die betriebliche Kollektivversicherung (BKV) ist eine Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abgeschlossen wird. Im Gegensatz zur Pensionskasse ist sie unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte und kann Mitarbeitern eine garantierte Zusatzpension bieten. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente. Eine Einmalzahlung ist in der Regel ausgeschlossen.
Die Finanzierung erfolgt entweder vollständig durch den Arbeitgeber (Arbeitgeberprämie) oder als eine gemeinsame Beitragsleistung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerprämie). Neben der Altersvorsorge kann die BKV Zusatzleistungen umfassen, wie eine Absicherung bei Invalidität oder im Todesfall.
Ein Vorteil der betrieblichen Kollektivversicherung liegt in der steuerlichen Begünstigung: Die Prämien zur betrieblichen Kollektivversicherung unterliegen einer begünstigten Versicherungssteuer in Höhe von 2,5 %, die der Arbeitnehmer abführt. Für die Arbeitgeberprämie fällt in der Ansparphase keine Lohnsteuer für den Arbeitnehmer an.
Für die Arbeitnehmerprämie fällt regelmäßig Lohnsteuer an. Nach dem Abzug behält der Arbeitgeber die Prämie ein, die anschließend im Ruhestand als zusätzliche Pension gemeinsam mit der gesetzlichen Pension ausgezahlt wird. Die Besteuerung in der Pension erfolgt nach dem individuellen Einkommensteuersatz. In Österreich gilt ein stufenweiser Einkommensteuertarif mit sieben Steuerklassen:
Pensionszahlung | Steuersatz |
---|---|
unter 13.308 € | 0 % |
über 13.308 € bis 21.617 € | 20 % |
über 21.617 € bis 35.836 € | 30 % |
über 35.836 € bis 69.166 € | 40 % |
über 69.166 € bis 103.072 € | 48 % |
über 103.072 € bis 1.000.000 € | 50 % |
über 1.000.000 € | 55 % |
(Stand: 2025)
Bei der direkten Pensionszusage – auch Firmenpension genannt – verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer nach der Pensionierung eine Zusatzpension direkt aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Im Gegensatz zu Pensionskassen oder der betrieblichen Kollektivversicherung bleibt das Kapital im Unternehmen.
Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge kann besonders bei größeren Unternehmen und Konzernen verbreitet sein, da sie langfristige finanzielle Verpflichtungen mit sich bringt. Unternehmen bilden bereits während des Arbeitsverhältnisses Pensionsrückstellungen in der Bilanz, um die späteren Zahlungen sicherzustellen.
Für Arbeitnehmer bedeutet die direkte Pensionszusage eine feste Firmenpension, die jedoch unmittelbar von der wirtschaftlichen Stabilität des Unternehmens abhängt. Sollte das Unternehmen finanzielle Schwierigkeiten erleben, kann dies Auswirkungen auf die Zahlung der Pension haben. Dennoch bestehen unter bestimmten Voraussetzungen gesicherte Ansprüche. Dazu zählt die Unverfallbarkeit, die in Österreich nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit eintritt. Erfüllt ein Arbeitnehmer diese Mindestdauer, bleibt der Anspruch auf die direkte Pensionszusage bestehen, selbst wenn das Arbeitsverhältnis vor der Pensionierung endet.
Eine Lebensversicherung kann als betriebliche Pensionsvorsorge genutzt werden, indem Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter eine kapitalbildende Lebensversicherung abschließen. Der Arbeitgeber zahlt über einen festgelegten Zeitraum Beiträge in die Versicherung ein.
Nach dem Pensionsantritt kann der Arbeitnehmer zwischen einer lebenslangen Zusatzpension oder einer einmaligen Kapitalauszahlung wählen. Zudem bietet dieses Modell oft eine hohe Flexibilität: In vielen Fällen kann die Lebensversicherung an veränderte Bedürfnisse angepasst oder bei einem Arbeitgeberwechsel weitergeführt werden.
Das Jubiläumsgeld ist in vielen Branchen eine kollektivvertraglich geregelte Zahlung, die Unternehmen nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit leisten. In anderen Fällen kann es eine freiwillige Leistung sein, mit der Arbeitgeber langjährige Mitarbeiter belohnen. Diese einmalige Zahlung wird oft zu bestimmten Dienstjubiläen, etwa nach 25 oder 40 Jahren, ausgezahlt.
Das Jubiläumsgeld kann mit anderen betrieblichen Vorsorgemodellen kombiniert werden. Manche Unternehmen ermöglichen es ihren Mitarbeitern, das Jubiläumsgeld in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, beispielsweise in eine Pensionskasse oder eine betriebliche Kollektivversicherung. Auf diese Weise kann das Jubiläumsgeld als einmalige Gratifikation genutzt werden oder zur langfristigen finanziellen Absicherung im Ruhestand beitragen
Die Abfertigung ALT gilt für Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat. In diesem System hatten Arbeitnehmer nach mindestens drei Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine einmalige Abfertigungszahlung, die vom Arbeitgeber finanziert wurde. Die Höhe richtete sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Die Abfertigung NEU gilt für alle Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis ab dem 1. Jänner 2003 begonnen hat. Statt einer direkten Zahlung durch den Arbeitgeber erfolgt die Vorsorge über eine betriebliche Vorsorgekasse. Arbeitgeber zahlen monatlich 1,53 % des Bruttogehalts in diese Kasse ein. Die angesparten Beträge werden verzinst und stehen dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung – unabhängig davon, ob er in Pension geht oder den Arbeitgeber wechselt.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern diverse Vorteile. Sie profitieren insbesondere von einer finanziellen Absicherung im Ruhestand. Hier die Vorteile für Arbeitnehmer im Überblick:
Geringe Selbstkosten
Arbeitnehmer erhalten eine ergänzende Pensionsleistung, ohne hohe Eigenbeiträge zu leisten.
Mitnahme bei Jobwechsel
Unter bestimmten Umständen können angesparte Beiträge oder Anwartschaften einer betrieblichen Altersvorsorge bei einem Wechsel des Arbeitgebers weitergeführt werden.
Absicherung der Familie
Viele Modelle der betrieblichen Pensionsvorsorge beinhalten eine Hinterbliebenenabsicherung, sodass Ehepartner oder Kinder im Todesfall Leistungen erhalten können.
Steuervorteile bei der Auszahlung
Die Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung der Pension, oft zu einem niedrigeren Steuersatz als während der Erwerbsphase. Darüber hinaus kommen Arbeitgeber steuerliche und wirtschaftliche Vorteile zugute. Die betriebliche Altersvorsorge bietet für Arbeitgeber folgende Anreize:
Steuerliche Entlastung
Beiträge von Arbeitgebern zur betrieblichen Altersvorsorge können als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Zusätzlich können bis zu 300 € pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei für eine Zukunftssicherung eingezahlt werden, beispielsweise in eine betriebliche Kollektivversicherung.
Sozialabgabenersparnis
Durch die bAV können Unternehmen ihre Lohnnebenkosten reduzieren – insbesondere wenn Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts für die Altersvorsorge umwandeln. Da diese Beiträge in vielen Fällen sozialversicherungsfrei sind, fallen für Arbeitgeber geringere Abgaben an.
Geringer Verwaltungsaufwand
Viele Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind einfach umzusetzen und erfordern wenig administrativen Aufwand, insbesondere wenn externe Vorsorgeeinrichtungen genutzt werden.
Insolvenzsicherung
Bei externen Lösungen – wie Pensionskassen oder betrieblichen Kollektivversicherungen – trägt der Versicherer die Verantwortung, sodass eine Insolvenzsicherungspflicht für das Unternehmen ausbleibt.
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Die betriebliche Altersvorsorge kann eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Pension darstellen. Ob sie im individuellen Fall hilfreich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auch wenn sie viele Vorteile bietet, gibt es Aspekte, die Arbeitnehmer beachten können.
Abhängigkeit vom Arbeitgeber
Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, kann die Weiterführung der bAV eingeschränkt sein. Pensionskassen oder betriebliche Kollektivversicherungen können oft übertragen oder fortgeführt werden. Bei einer direkten Pensionszusage hingegen bleibt der Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge erst dann erhalten, wenn eine unverfallbare Betriebsrente besteht. Damit hängt die Altersvorsorge teilweise von der Unternehmenspolitik und den vertraglichen Regelungen ab.
Begrenzte Flexibilität
Die betriebliche Altersvorsorge ist meist langfristig angelegt und bietet begrenzte Möglichkeiten zur Anpassung oder Kündigung. Die Höhe der Einzahlungen, die gewählte Vorsorgeform oder die Anlagestrategie sind vertraglich festgelegt. Ein Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge kann daher die eingeschränkte Flexibilität sein, insbesondere wenn sich die persönliche finanzielle Situation verändert oder andere Anlageoptionen attraktiver erscheinen.
Komplexe Vertragsgestaltung
Einige Modelle der betrieblichen Altersvorsorge können sehr viele Informationen enthalten – insbesondere wenn es um langfristige Leistungszusagen, steuerliche Regelungen oder Übertragungsmöglichkeiten geht. Arbeitnehmern fehlt häufig ein klarer Überblick über die Höhe ihrer späteren Zusatzpension, die Kostenstruktur oder die Auswirkungen eines Jobwechsels. Diese Reichhaltigkeit an Informationen kann viel Zeit für eine Entscheidung beanspruchen.
Finanzieller Engpass in der Pension
Die betriebliche Altersvorsorge kann eine Ergänzung zur gesetzlichen Pension sein, reicht jedoch oft kaum aus, um die finanziellen Bedürfnisse im Ruhestand vollständig zu decken. Folglich lässt sich dadurch die Pensionslücke schwer schließen. Deshalb kann eine ergänzende private Vorsorge durch Tagesgeld und Festgeld sinnvoll sein.
Für Sparer, die kurzfristig auf ihr Geld zugreifen möchten oder eine flexible Anlage bevorzugen, kann Tagesgeld eine sinnvolle Wahl sein. WeltSparen bietet Tagesgeldkonten mit Zinsen bis zu 2,29 % p. a. an.Festgeldkonten bieten hingegen eine festgelegte Laufzeit, in der das angelegte Kapital gebunden ist. Dafür erhalten Sparer im Gegenzug über die gesamte Laufzeit einen festen Zinssatz. Für Festgeld bietet WeltSparen unterschiedliche Laufzeiten, darunter Optionen wie Festgeld für 3 Monate oder Festgeld für 1 Jahr, mit attraktiven Festgeldzinsen von bis zu 3,00 % p. a. an.
Die betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorteilhaft sein. Für Arbeitnehmer stellt die betriebliche Altersvorsorge eine Ergänzung zur gesetzlichen Pensionsversicherung und privaten Vorsorge dar. Sie bietet die Möglichkeit, bereits während des Erwerbslebens eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Pension aufzubauen – oft mit steuerlichen Vorteilen und ohne hohe Eigenbeiträge. Die betriebliche Altersvorsorge kann sich für Personen lohnen, die langfristig in einem Unternehmen tätig sind oder sich eine verlässliche Zusatzleistung zum Pensionsanspruch sichern möchten. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann – je nach Modell – die Mitnahme oder Weiterführung der Vorsorge möglich sein.
In Österreich wird betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert, indem Beiträge von Arbeitgebern unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind und keine zusätzlichen Lohnnebenkosten oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Zudem kann die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber eine attraktive Möglichkeit darstellen, um Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden.